Fuerte collective

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Reisebüro Christoph Grotjan
Christoph Grotjan
Hansaweg 5
28857 Syke
Tel.: +49 1522 6885067

E-mail: christoph.grotjan@gmail.com
 

Sehr geehrte Urlaubsgäste,
bitte schenken Sie diesen Buchungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer
Buchung erkennen Sie diese Buchungsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt
werden, an.
Sie gelten für alle vermittelten Einzelleistungen wie zum Beispiel Beherbergung und
Verpflegung in Ferienhäusern / -wohnungen und der Vermittlung von externen
Freizeitaktivitäten und Ausflügen – nachstehend „Einzelleistungen“ genannt des Reisebüros
Christoph Grotjan nachfolgend „RCG“ genannt.

§1 Vertragsschluss
1.1 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs, der auf elektronischem Wege per E-Mail erteilt
werden kann, bietet der Kunde dem Reisebüro, den Abschluss eines Vermittlungsvertrages
über Reisedienstleistungen an, der durch die Annahmeerklärung des Reisebüros zustande
kommt. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigt das Reisebüro
grundsätzlich zunächst nur den Eingang des Auftrags auf elektronischem Wege. Eine
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2 Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Personen die Buchungen für Dritte tätigen, sind
dazu verpflichtet ihre Gäste über die AGBs des RCG aufzuklären und tragen die
Verantwortung das diese allumfassend eingehalten werden.

§2 Zahlungen
2.1 Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 2.2 bis 2.9 zu
leisten:
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Übermittlung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von
50 % des vereinbarten Preise für Unterkunft und Verpflegung.
2.3 Der restliche Betrag für Unterkunft und Verpflegung wird 28 Tage vor Leistungsbeginn fällig.
2.4 Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte
vereinbaret Preis für Unterkunft und Verpflegung fällig.
2.5 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 3) und Bearbeitungs- und
Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 5) werden jeweils sofort fällig.
2.6 Für die Zahlung der Leistung wird benötigt:
Vor- und Zuname, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.
Akzeptiert wird die Zahlung per Überweisung.
2.7. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig bis 24 Stunden vor Beginn des
gebuchten Leistungszeitraumes geleistet, kann RCG von dem jeweiligen Vertrag
zurücktreten.
2.8 RCG kann bei Rücktritt vom Vertrag Entschädigung, Rücktrittsgebühren entsprechend den
Ziffern 3 und 4 verlangen.
2.9. Die Zahlung der vermittelten Freizeitaktivitäten und Ausflüge außerhalb des Preise für
Unterkunft und Verpflegung, werden erst vor Ort fällig und direkt an den jeweiligen
Veranstalter vom Buchenden gezahlt.
2.10 Bei einem Rücktritt von gebuchten Freizeitaktivitäten und Ausflüge, vor und oder während
des Leistungszeitraumes, werden Entschädigung, Rücktrittsgebühren entsprechend der
Ziffer 3.3.1 sofort fällig.

§3 Rücktritt durch den Kunden vor und nach Reise- /Leistungsbeginn
3.1 Allgemein
3.1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise- /Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten und ist
dazu verpflichtet per Email den Rücktritt gegenüber RCG zu erklären.
3.1.2 Tritt der Kunde vor Reise- /Leistungsbeginn zurück oder tritt er die Reise bzw. die gebuchte
Einzelleistung nicht an, so verliert RCG den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
Stattdessen kann RCG eine angemessene Entschädigung verlangen.
3.1.3 Rücktrittsgebühren werden auch dann sofort fällig, wenn sich ein Teilnehmer nicht
rechtzeitig zu bekannt gegebenen Zeiten am Leistungsort einfindet.
3.1.4 Ab dem 28. Tag vor Reise- /Leistungsbeginn beziehen sich die in Prozent angegebenen
Rücktrittsgebühren (Ziffer 3.2.1, 3.3.1) auf den vollen (100%) vereinbarten Reisepreis.
3.1.5 RCG behält sich vor an Stelle der nachstehenden Pauschalen (Ziffer 3.2, 3.3, 3.4) eine
höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit RCG nachweist, dass es
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
3.1.6 Bei einen Rücktritt ist RCG dazu verpflichtet die teilweise oder vollständige Rückerstattung
des vereinbarten Preises zu erstatten. Nach dem Zugang der Reiserücktrittserklärung hat
RCG 28 Tage Zeit die Zahlung zu leisten.
3.1.7 RCG empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
3.2 Vermittelte Einzelleistungen Unterkunft und Verpflegung
3.2.1 RCG erhebt folgende Rücktrittsgebühren auf den vereinbarten Reisepreis für Unterkunft und
Verpflegung pro Person bei Rücktritt:
bis 48 Stunden nach Buchung der Reise / Leistung 0% (volle Rückerstattung)
bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 50 %
ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 60 %
ab dem 14. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 80 %
bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns
oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
Leistungsinanspruchnahme 90 %
3.3 Vermittelte Einzelleistungen Ausflüge und Freizeitangebote
3.3.1 RCG erhebt folgende Rücktrittsgebühren auf den vereinbarten Reisepreis für Vermittelte
Einzelleistungen und Ausflüge pro Person und gebuchte Einheit bei Rücktritt:
bis 48 Stunden nach Buchung der Reise / Leistung 0% (volle Rückerstattung)
bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 15 %
ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn
oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
Leistungsinanspruchnahme 50 %

§4 Rücktritt durch den Kunden durch Covid 19
4.1 Der Kunde kann kurzfristig vor Reise- /Leistungsbeginn bei einer Covid19 Erkrankung die
Reise und Einzelleistungen auf einen späteren Termin umbuchen, siehe auch Ziffer 5.
4.2 Hierzu muss ein anerkannter offizieller Nachweis der Erkrankung umgehend erbracht
werden.
4.3. Wird dieser Nachweis (Ziffer 4.2) nicht erbracht treten die Regelungen der Ziffern 3.1 bis 3.3
wieder in Kraft.
4.4. Sollte durch Regierungsentscheidungen das Reisen zwischen Herkunftsland und Zielort
untersagt werden und somit eine Einreise des Kunden zu dem jeweiligen Leistungsort nicht
möglich sein, bekommt der Kunde einen späteren Termin angeboten, siehe auch Ziffer 5.
Sollte dieser Ersatztermin nicht wahrgenommen werden können ist eine Rückerstattung von
95 % des vereinbarten Preises möglich. 5% des vereinbarten Preises werden in diesem
einen bestimmten Fall als Storno- und Bearbeitungsgebühr einbehalten.
4.5 Sollte unmittelbar vor dem Leistungsbeginn durch Regierungsentscheidungen
Quarantänebestimmungen aktualisiert oder erlassen werden, die es dem Reisenden nicht
ermöglichen die Reise anzutreten, bekommt der Kunde einen späteren Termin angeboten,
siehe auch Ziffer 5.
Sollte dieser Ersatztermin nicht wahrgenommen werden können ist eine Rückerstattung von
95 % des vereinbarten Preises möglich. 5% des vereinbarten Preises werden in diesem
einen bestimmten Fall als Storno- und Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Um Ziffer 4.5 gelten zu machen muss ein anerkannter offizieller Nachweis vom Reisenden
umgehend erbracht werden.

§5 Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Auf Ihren Wunsch nimmt CRG, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reise- /
Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor.
Nur aus Gründen die unter Ziffer 3.4 aufgelistet sind kann die Frist von 31. Tagen
unterschritten werden.
5.2 Als Umbuchungen gelten Änderungen des Termins für Unterkunft und Verpflegung.
Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben.
5.3 Gegenüber Einzelleistungserbringern (z. B. Surflehrer, Yogalehrer etc.) besteht kein
Anspruch auf Umbuchung. Hierzu lesen sie bitte Ziffer 3.3.
5.4 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn kann der Kunde per Email
angeben, dass ein Dritter anstelle seiner die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
übernimmt.
5.5 RCG kann dem Austausch anstelle des Teilnehmers widersprechen, sollte die Ersatzperson
nicht alle erforderliche Absprachen erfüllen können.
Für die Ersatzperson fallen zusätzliche € 25,- Bearbeitungskosten an.
5.6 Sollten gegenüber Einzelleistungserbringern Mehrkosten entstehen werden diese , mit
Nachweis von RCG, gesondert berechnet.
5.7 Die Ersatzperson und der angemeldete Teilnehmer haften gemeinsam für den vereinbarten
Buchungspreis inklusive der anfallenden Mehr- und Bearbeitungskosten.

§6 Rücktritt und Kündigung durch RCG
6.1 RCG kann vor Leistungsbeginn jeder Zeit vom Vertrag zurücktreten, sollte es nicht möglich
sein, aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die vereinbarte Leistung zu
erfüllen.
RCG verliert hierbei seinen Anspruch auf den vereinbarten Preis.
6.2 RCG kann den Vertrag fristlos kündigen falls Regeln innerhalb der vereinbarten Leistungen
(Hausregeln, Sicherheitsanweisungen von Einzelleistungserbringern etc.) nicht eingehalten,
gestört oder missachtet werden.
Dies gilt ebenfalls für Gäste die sich im groben Maße vertragswidrig verhalten. Eine
sofortige Aufhebung des Vertrages ist gerechtfertigt und trägt dies zur Folge.
6.3 Bei fristloser Kündigung des Vertrages durch RCG übernimmt RCG keinerlei der für den
oder die Reisenden entstehenden Kosten.
6.4 Je nach höhe des angerichtetem Schaden für RCG und seiner Einzelleistungserbringer wird
eine teilweise Erstattung des vereinbarten Preises in Erwägung gezogen.

§7 Haftung
7.1 RCG haftet nicht für das Zustandekommen von Verträgen und deren Inhalten mit den zu
vermittelnden Einzelleistungserbringern.
7.2 RCG haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen bzw. Einzelleistung lediglich vermittelt werden (z. B.
Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge, Sport,Beförderungsleistungen).
Diese vermittelten Fremd- bzw. Einzelleistungen werden in der Buchungsvereinbarung
deutlich gekennzeichnet sein.
Hierfür können keine Schadensersatzansprüche gegenüber RCG gelten gemacht werden.
RCG empfiehlt eine Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung.
7.3 Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

§8 Mitwirkung des Kunden
8.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des
Reisevermittlers RCG nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter
fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen
Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Reise
sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht
vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
8.2 Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 8.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 8.1 unverschuldet, entfallen seine
Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an RCG entfallen insoweit, als dieser
nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder
nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt
insbesondere, soweit der RCG nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch
den Kunden dem RCG die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder
der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder
Stornierung mit dem vermittelten Einzelleistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 8.1 entfallen nicht
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers RCG resultieren;
bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers RCG beruhen
bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

§9 Auskünfte und Hinweise
9.1 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt RCG bezüglich Auskünften zu Preisen,
Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine
Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit
der RCG zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser
Vorschrift.
9.2 RCG nimmt Sonderwünsche des Kunden entgegen und leitet diese an die
Einzelleistungserbringer weiter. Für die Erfüllung solcher Sonderwünsche steht RCG nur
ein, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Erfüllung der Sonderwünsche ist nicht
Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von RCG an den
Einzelleistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden, sofern dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.

§10 Datenschutz
10.1 Die personenbezogenen Daten, die RCG von dem Buchenden zur verfügung gestellt
werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Leistungsdurchführung
erforderlich sind.
10.2 Eine detaillierte Version der Datenschutz Verordnung liegt den Buchungsunterlagen bei.

§11 Allgemein
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.

Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 23. September 2021.